Bukarest (Mediafax/ADZ) - Das neue Zivilgesetzbuch, das am 1. Oktober in Kraft tritt, enthält strengere Bestimmungen zum Schutz der Privatsphäre. So sind jedwelche Audio- oder Videoaufzeichnungen in einem privaten Raum verboten, wenn es nicht die Zustimmung dafür gibt. Als „Beeinträchtigung der Privatsphäre“ werden auch Nachrichten oder öffentliche Debatten eingestuft, die ohne Zustimmung der betreffenden Person erfolgen.
Das „Recht auf das eigene Bild“ hat jeder Bürger, er kann seine öffentliche Verbreitung verhindern. Geschützt ist auch das Bild und das Andenken an die Toten.
Minderjährige, die das 16. Lebensjahr erfüllt haben, dürfen heiraten, wenn es dafür ein ärztliches Zeugnis und das Einverständnis der Eltern gibt. Scheidungen hingegen können beim öffentlichen Notar vorgenommen werden, wenn es keine Kinder in der Ehe und keine Güterteilung gibt. Bei Scheidungen vor Gericht werden Minderjährige, die das 10. Lebensjahr überschritten haben, gefragt, bei welchem Elternteil sie bleiben möchten