Bukarest (ADZ) - In einem beim Obersten Gericht (OG) anhängigen Korruptionsverfahren hat eine Instanz des Höchstgerichts am Montag die im Auftrag der Antikorruptionsbehörde DNA durchgeführten Abhörungen des Inlandsnachrichtendienstes SRI für zulässig erklärt.
Nach dem jüngsten Befund des Verfassungsgerichts (VG) bezüglich der im Auftrag von Staatsanwälten durchgeführten Überwachungsaktionen des SRI, die für verfassungswidrig befunden worden waren, ist das rechtskräftige, von der Eröffnungskammer des Obersten Gerichts gefällte Urteil nun umso wichtiger, da die Höchstinstanz als wegweisend bei der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung gilt. VG-Präsident Augustin Zegrean hatte bereits im Zuge des Wirbels um den Entscheid der Verfassungsschützer klargestellt, dass es den jeweiligen Gerichtsinstanzen natürlich freisteht, über die Zulässigkeit derartigen Beweismaterials einzeln zu befinden. Der rechtskräftige OG-Befund ist zwar kein Piloturteil, eröffnet den DNA- oder DIICOT-Anklägern jedoch die Möglichkeit, sich jederzeit vor Gericht darauf berufen zu können. Bisher hat noch keine einzige Gerichtsinstanz den Anträgen von Verteidigern auf Unzulässigkeit von mit SRI-Unterstützung gewonnenem Beweismaterial stattgegeben, obwohl es laut Staatsanwälten Dutzende derartiger Anträge gibt.