Bukarest (ADZ) - Pünktlich nach Ablauf der für 45 Tage geltenden Verordnung über den Parteienwechsel erläuterte der Ombudsmann Victor Ciorbea in einer Pressemitteilung die Passivität seiner Behörde in puncto hochumstrittener Regierungsverordnung trotz der mehr als ein Dutzend eingegangenen Beschwerden: Die beanstandeten Aspekte hätten außerhalb des Kompetenzbereichs seiner laut Gesetz neutralen Behörde gelegen und würden eher in den „Kompetenzbereich des Parlaments und der Regierung“ fallen. Die bürgerliche Wahlallianz ACL bezichtigte Ciorbea daraufhin der Hörigkeit gegenüber der Regierung, Oppositionschef Klaus Johannis sagte sogar, die ACL prüfe die Möglichkeit einer Klage gegen den Ombudsmann.