Bukarest (Mediafax/ADZ) - Ombudsmann Victor Ciorbea hat gerade am Tag der Investitur der neuen Regierung das Verfassungsgericht angerufen, damit es prüfe, ob Art. 2 des Gesetzes 90/2001 verfassungsgemäß sei oder nicht.
Wegen dieses Paragrafen konnte Liviu Dragnea, weil er strafrechtlich auf Bewährung verurteilt ist, für das Amt des Premierministers nicht kandidieren. Der Ombudsmann sagte nun, er habe den Abschluss des politischen Prozesses abwarten wollen, bevor er das Verfassungsgericht anruft. In einer Mitteilung wollte Ciorbea auflisten, welche Texte aus der Verfassung oder aus internationalen Konventionen durch Art. 2 des Gesetzes 90/2001 verletzt werden.