Bukarest (Mediafax/ADZ) – Die Abgeordnetenkammer hat Dienstag das Gesetz gebilligt, wonach der 24. Januar, der Tag der Vereinigung der Fürstentümer, als arbeitsfrei gilt. Diese Entscheidung wurde mit 209 Stimmen dafür, vier Stimmen dagegen und zwei Stimmenthaltungen getroffen. Bisher gab es 12 gesetzliche Feiertage, dies ist also der 13. Arbeitsfrei sind 2017: 1. und 2. Januar, 24. Januar. 16. und 17.April (Ostern), 4. und 5.Juni (Pfingsten), 15. August (Mariä Himmelfahrt), 30. November (Hl. Andreas). 1.Dezember, 25. und 26. Dezember (Weihnachten).