Bukarest (ADZ) - Das Unterhaus hat am Dienstag die teilweise Entkriminalisierung des Interessenkonflikts mit breiter Mehrheit abgesegnet. Die verabschiedeten Änderungen des Strafgesetzbuches schaffen den Straftatbestand des Interessenkonflikts bei Beamten ab, künftig soll bloß die „Amtsnutzung zur Begünstigung Dritter“ strafbar sein – allerdings nicht, wenn die Tat „zur Ausübung von Rechten oder rechtlichen Verpflichtungen“ begangen wurde. Zudem betrifft der neudefinierte Straftatbestand nur die Vorteilsgewährung oder -annahme „für sich selbst, Ehegatten, Kinder und Verwandte 2. Grades“ – Bekannte, frühere Geschäftspartner oder Arbeitgeber, die bisher im Strafrecht vorgesehen waren, entfielen. Die Änderungen waren von der PSD, ALDE, dem UDMR sowie einem Minderheiten-Abgeordneten eingebracht worden. Der Abgeordnete der bürgerlichen USR, Stelian Ion, verwies vor der Abstimmung ausdrücklich darauf, dass damit der Interessenkonflikt de facto abgeschafft werde, worauf der PSD-Abgeordnete Victor Ponta ihm entgegnete, in den USA habe Präsident Trump die eigene Tochter angestellt – vielleicht wolle die USR „ja bei der amerikanischen ANI oder DNA Anzeige erstatten“. Das Gesetz wandert nun zur Präsidentschaft; der Staatschef kann es gegenzeichnen, dem Parlament zurückschicken oder es von den Verfassungshütern auf dessen Verfassungsmäßigkeit prüfen lassen.