Bukarest (Mediafax/ADZ) - Präsident Klaus Johannis hat vor den Feiertagen drei Gesetze gegengezeichnet. Das eine bestimmt, dass die Konten der Parteien während des Wahlkampfes nicht gepfändet werden können. Klaus Johannis erklärte, dass die Maßnahme korrekt sei, denn dadurch würden die Parteien vor Maßnahmen geschützt, die ihren Beitrag zur politischen Willensbildung beeinträchtigen könnten. Gegengezeichnet hat der Präsident auch das Gesetz des Hypothekarkredits (darea in plată), das er zuerst ans Parlament zurückgeschickt hatte. Dieses hat inzwischen seine Beanstandungen berücksichtigt, in dem Sinne, dass das Gesetz für das Programm „Prima casă“ (die erste Wohnung) nicht gilt und die Höchstgrenze der das Gesetz betreffenden Kredite von 150.000 Euro auf 250.000 Euro angehoben wurde.
So hat Johannis das Gesetz promulgiert. Die Kammer hatte das Gesetz fast einstimmig angenommen. Das dritte ausgefertigte Gesetz bezieht sich auf Sonderrenten, die Journalisten erhalten können, wenn sie Schaffensverbänden angehören. Diese Sonderrente beträgt die Hälfte der Rente aus dem öffentlichen Rentensystem. Der Definition im Gesetz entspricht allerdings nur der recht wenig bekannte Verband der Berufsjournalisten Rumäniens (UZPR), dem 900 Mitglieder angehören. Regierungssprecher Dan Suciu hatte dieses Gesetz als „unangebracht“ bezeichnet.