Bukarest (ADZ/Mediafax) - Mitarbeiter der öffentlichen Einrichtungen und Behörden werden bis zum 30. November 2018 im Rahmen der von den betreffenden Institutionen dafür vorgesehenen Mittel eine Unterstützung für den Urlaub in der Form von Gutscheinen im Wert von höchstens 1450 Lei erhalten. Allein der Empfänger des Gutscheins darf diesen in der darauf angegebenen Zeitspanne verwenden und er hat die freie Wahl des Reiseunternehmens, bei dem er buchen will. Die genaue Höhe der Geldsumme wird vom Arbeitgeber im Verhältnis zur Dauer des Arbeitsvertrags in einem bestimmten Kalenderjahr und nach der besetzten Arbeitsstelle festgelegt.