Regierung kippt Besteuerung von Lohnfortzahlung bei Krankheit

Teilentscheidung trifft dennoch auf Kritik der Patientenverbände

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Bukarest (ADZ) – Die Regierung hat die zehnprozentige Abgabe auf den im Krankheitsfall bezahlten Lohn mit einer Notverordnung abgeschafft – allerdings nur für bestimmte Situationen. Die neue Regelung umfasst Krebspatienten, Schwangere, Mütter mit kranken Kindern und Notfälle. Premierminister Marcel Ciolacu hatte auf Eile gedrängt: „Für Menschen, die unter Schmerzen leiden, falle jeder Tag enorm ins Gewicht“, sagte er zu Beginn der Kabinettssitzung am Donnerstag. Die Maßnahme war Ende letzten Jahres beschlossen und am 1. Januar in Kraft getreten, um ein besseres Haushaltsgleichgewicht zu fördern, da nach der Auffassung der Koalition Arbeitnehmer in Rumänien sich zu leichtfertig krankschreiben lassen würden. Nicht nur die Opposition oder die Patientenvertretungen schossen gegen die ursprüngliche Vorschrift, alle Krankgeschriebenen zur Kasse zu bitten. Auch der Koalition fiel die Fehlentscheidung letztlich auf. Der Senat beschloss im Februar auf Antrag der liberalen Senatorin Nicoleta Pauliuc die Abschaffung des sogenannten Gesundheitsbeitrags auf Lohn im Krankenstand. In der Abgeordnetenkammer, dem entscheidenden Haus, wurde der Vorschlag jedoch noch nicht mehr zur Abstimmung gestellt.

Die wichtigsten Patientenverbände in Rumänien kritisieren den Ansatz der Regierung, die Abschaffung nur auf bestimmte Situationen zu begrenzen, in aller Schärfe. Chronische Krankheiten seien nicht nur Krebs. Auch Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Schlaganfälle, Multiple Sklerose, sowie seltene Rheuma-Leiden seien ebenso schwerwiegend, ganz zu schweigen von Tuberkulose oder HIV/AIDS, betont die Koalition der Patientenorganisationen für chronische Krankheiten, die das Gesetz als „die größte Diskriminierung in der jüngeren Geschichte Rumäniens“ sieht.