Regierung prüft Abberufung des Generalstaatsanwalts

Cioloș stellt „umgehende Lösung“ in Aussicht

Bukarest (ADZ) – Präsident Klaus Johannis, Regierungschef Dacian Cioloș und Justizministerin Raluca Prună haben am Montag über das Schicksal von Generalstaatsanwalt Tiberiu Nițu beraten. Nițu steckt bekanntlich wegen seiner 700 unrechtmäßigen Polizeieskorten, die ihm Ex-Vizepremier Gabriel Oprea zur Verfügung gestellt hatte, in der Bredouille. Wie der Premier auf einer Pressekonferenz mitteilte, prüft die Justizministerin zurzeit „alle Umstände und Rechtsbedingungen, unter denen der Generalstaatsanwalt abberufen werden kann“.

Cioloș zufolge unterrichtete die Ministerin den Staatschef über ihr jüngst stattgefundenes Vier-Augen-Gespräch mit Nițu, der einen Rücktritt offenbar ablehnte. Der Premier verwies auch darauf, dass gegen Nițu bislang „noch kein Verfahren eröffnet“ wurde.

Da die DNA allerdings Ex-Vizepremier Oprea Amtsmissbrauch und Vorteilsgewährung gegenüber Nițu vorwirft, dürfte es bloß eine Frage der Zeit sein, bis auch letzteren der Vorwurf der Beihilfe zu Amtsmissbrauch sowie Vorteilsannahme ereilt. Gemäß Gesetz 303/2004, Art. 54, betreffend den Magistratenstatus kann der Staatschef den amtierenden Generalstaatsanwalt auf Vorschlag des Justizministers und mit Bestätigung des Hohen Magistraturrats abberufen, wenn dieser eine der „Grundbedingungen“ für seine Ernennung nicht mehr erfüllt. Zu den angeführten „Grundbedingungen“ gehören u. a. Integrität und ein einwandfreier Ruf.