Bukarest (ADZ) - Das liberale Kabinett unter Premierminister Ludovic Orban hat auf seiner Sitzung vom Donnerstag die diesjährige Parlamentswahl per Regierungsbeschluss für Sonntag, den 6. Dezember, angesetzt. Der Termin für den Urnengang war von der Ständigen Wahlbehörde (AEP) vorgeschlagen worden.
Nach Angaben von AEP-Chef Constantin Mitulețu-Buică wird der Wahlkampf für die Parlamentswahl, wie üblich, 30 Tage vor dem Urnengang einsetzen und einen Tag davor enden. Weitere Gesetzesvorschläge habe seine Behörde auch zum Wahlverlauf und -etat unterbreitet, so Buică.
Seinerseits stellte der Premier zu Beginn der Regierungssitzung klar, dass die Exekutive laut geltendem Recht (Gesetz 208/2015) verpflichtet ist, der Öffentlichkeit den Wahltermin mindestens 90 Tage vor dem Urnengang mitzuteilen. Die Amtszeit der aktuellen Legislative laufe am 21. Dezember aus, angesichts der Vielzahl von Regelungen und Vorschriften habe sich ergeben, dass der 6. Dezember der „einzig mögliche Termin“ für die diesjährige Parlamentswahl sei, sagte Orban.
Der Regierung steht gegenwärtig nach wie vor das Recht zu, den Parlamentswahltermin festzulegen, da das neue, von der PSD, ALDE und dem UDMR im Sommer eingebrachte und verabschiedete Gesetz, das diese Befugnis heuer ausnahmsweise dem Parlament zuspricht, noch nicht in Kraft getreten ist. Staatspräsident Klaus Johannis hatte dagegen nämlich Verfassungsbeschwerde eingelegt und dabei u. a. hervorgehoben, dass es gegen gleich mehrere Artikel der Verfassung verstößt. Auch räume es den Parlamentariern die Möglichkeit ein, ihre neue Befugnis zum Anlass zu nehmen, um ihre von der Verfassung klar auf vier Jahre beschränkte Amtszeit unrechtmäßig zu verlängern. Ein Urteil der Verfassungshüter hierzu steht noch aus.