Bukarest (ADZ) - Das Arbeitsressort hat die Vorlage des neuen Rentengesetzes fertiggestellt – Arbeitsministerin Simona Bucura-Oprescu (PSD) veröffentlichte die Reform am Dienstagabend auf der Homepage des Ministeriums. In Bezug auf das zu den Meilensteinen des Aufbau- und Resilienzplans gehörende Rentengesetz hatten in den letzten Tagen sowohl Bucura-Oprescu als auch Premier Marcel Ciolacu (PSD) versichert, dass es das Beitragsprinzip, die Versicherungspflicht und das Gleichheitsprinzip hochhalten wird.
Mit Ausnahme des Artikels, der die Anhebung der Altersbezüge um 13,8% ab Januar 2024 festlegt, soll die geplante Rentenreform zum 1. September kommenden Jahres in Kraft treten. Die Gesetzesvorlage sieht u. a. die gleiche Regelaltersgrenze von 65 Jahren für Männer und Frauen ab 2035 vor, des Weiteren eine Mindestbeitragszeit von 15 sowie eine komplette Versicherungszeit von 35 Jahren. Für Mütter wird die Regelsaltersgrenze für jedes bis zum 16. Lebensjahr großgezogene Kind um sechs Monate, für zwei Kinder um ein Jahr und für vier großgezogene Kinder um zwei Jahre gesenkt. Der Gesetzesvorlage zufolge sollen die Altersbezüge alljährlich im Januar angehoben werden.