Bukarest (Mediafax/ADZ) – Premier und USL-Co-Präsident Victor Ponta sagte öffentlich, dass das abgeänderte Wahlgesetz nächste Woche in der Abgeordnetenkammer erörtert werden soll. Bis Dienstag würde der Rechtsausschuss den Bericht zum Gesetz der „reinen“ Personenwahl fertigstellen, das vom Senat bereits angenommen wurde, bei dem die Abgeordnetenkammer aber federführend ist.
Bisher scheinen einige Zusatzanträge in den Bericht des Rechtsausschusses aufgenommen zu werden: Eine Absicherung, dass die 18 nationalen Minderheiten auch weiterhin im Parlament vertreten sein werden, sowie eine neue Bestimmung, dass eine Minderheit, die in einem Verwaltungskreis 6 Prozent stellt, das Recht auf einen Vertreter im Parlament hat. Victor Ponta versteht darunter vor allem die „rumänische Minderheit“ in den Kreisen Covasna und Harghita, UDMR-Vorsitzender Hunor Kelemen meint, dass diese Bestimmung der ungarischen Minderheit in anderen Kreisen zugute kommen könne. Vorläufig scheint es entschieden zu sein, dass die 5-Prozent- Eintrittshürde ins Parlament beseitigt wird.
Die reine Personenwahl begünstige die großen Parteien, es bestünde die Gefahr, dass ein Teil der Bürger gar nicht mehr im Parlament vertreten ist, wurde Donnerstag auf einer Beratung von NGO betont. Eine Kombination zwischen Mehrheits- und Verhältniswahlrecht nach deutschem Modell sei für Rumänien besser, meinen diese.