Bukarest (ADZ) – Die Militärstaatsanwälte der Generalstaatsanwaltschaft haben am Mittwoch die Ausweitung ihrer Ermittlungen im neu aufgerollten „Revolutionsverfahren“ bekanntgegeben: Ermittelt werde nun auch wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit – vorerst jedoch noch gegen Unbekannt, teilten die Militärstaatsanwälte mit.
Um sich an der Macht zu halten, hätten die „politischen und militärischen Führer“ während der Wende von 1989 „über offizielle Kanäle desinformiert und manipuliert“, um „den Anschein eines Bürgerkrieges zu erwecken“, was „die Tötung, Verletzung oder Inhaftierung“ zahlloser Menschen zur Folge hatte.
Angesichts der im ganzen Land stattgefundenen „blutigen Wendeereignisse“ erhärte sich der Verdacht, dass es sich dabei um einen komplexen Angriff gehandelt habe, bei dem die neuen Machthaber massiv auf „psychologische Kriegsführung, Desinformation und mediale Manipulation“ mithilfe des staatlichen Fernsehens TVR gesetzt habe, hieß es in der Presseerklärung der Staatsanwälte. Den Menschen seien mithilfe von Falschmeldungen und/oder beunruhigender Mitteilungen des staatlichen Fernsehens bürgerkriegsähnliche Verhältnisse bzw. Kämpfe zwischen angeblich renitenten Einheiten des Innenministeriums und der den neuen Machthabern loyalen Armee vorgegaukelt worden – alles zum Zweck der „Machtübernahme und Legitimation der neuen Machthaber“.