Bukarest (Mediafax/ADZ) - Die Fertigstellung der neuen Fassung des Rückgabegesetzes, das die Regierung Anfang März in einer ersten Lesung besprochen hatte, wurde um drei bis vier Wochen verschoben. Premier Victor Ponta teilte mit, dass man beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg um einen Aufschub ansuchen will, außerdem möchte man sich mit den dortigen Experten auch über Einzelheiten beraten.
Der Termin, bis zu dem die Regierung das Gesetz fertigstellen sollte, war der 12. April. Die Regierung will dazu im Parlament die Vertrauensfrage stellen, was bisher zweimal verschoben wurde. Die Ausarbeitung des Gesetzes hat in der Öffentlichkeit unterschiedliche Reaktionen ausgelöst. Der Entwurf sieht vor, dass alles, was möglich ist, „in natura“ rückerstattet werden soll. Dem wird entgegengehalten, dass das in den meisten Fällen schon geschehen sei.
Jetzt gilt diese Art der Rückerstattung auch für Schulen oder Krankenhäuser, die allerdings nicht einem anderen Zweck zugeführt werden dürfen. Was das Punktesystem betrifft, das als Entschädigungsmöglichkeit eingeführt wird, ist inzwischen bekannt geworden, wie der staatliche Immobilien- und Grundstückfonds gebildet wird, an dessen Ausschreibungen sich die Punkteinhaber beteiligen können. Ein anderer Artikel sieht vor, dass die Inhaber „strittiger Rechte“ zu 85 Prozent besteuert werden.