Bukarest (ADZ) – Drei rumänische Verbände von Richtern und Staatsanwälten warnen vor einem drohenden EU-Vertragsverletzungsverfahren, falls Rumänien die Oberhoheit des EU-Rechts vor dem Verfassungsrecht ignoriert: Das „Forum der Richter in Rumänien“, die „Bewegung für die Verteidigung des Statuts der Staatsanwälte“ und die „Initiative für Justiz“ monieren das „unerklärliche Ausbleiben einer sofortigen Reaktion“ seitens des Justizministers, Cătălin Predoiu (PNL), nachdem das Verfassungsgericht (VG) letzten Donnerstag erklärt hatte, die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Oberhoheit von EU-Recht vor Verfassungsrecht könne nur durch eine Verfassungsänderung umgesetzt werden, was wiederum „nicht durch die Judikative“ geschehen könne. Die EU-Kommission könne durch Einleiten eines Vertragsverletzungsverfahrens empfindliche finanzielle Sanktionen verhängen, wird gewarnt: Im Falle von Polen habe ein ähnlicher Fall bereits zu einer provisorischen Anwendung einer Sanktionierung mit Bußgeld von einer Million Euro täglich geführt, eine defintive Entscheidung steht aus.
Ferner unterbreiteten die Verbände konkrete Vorschläge für eine dahingehende dringende Änderung nationalen Rechts.