Rumänische Justiz kassiert Schlappe in Straßburg

Menschenrechtsgericht gibt Regierung recht im Streit mit Richtern

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Straßburg/Bukarest (ADZ) – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat sich im Rechtsstreit zu Lohnnachzahlungen zwischen mehreren Richtern und der rumänischen Regierung auf die Seite des Staates gestellt. Die rumänischen Richter hatten sich darauf berufen, dass ihr Eigentumsrecht dadurch verletzt werde, dass die Regierung bestimmte ausstehende Gehaltszahlungen nicht leistet. Die fünfköpfige Kammer europäischer Richter befand bereits am 13. Oktober, dass die Regierung Zahlungen aufschieben und in Raten leisten darf. Dabei kann sie die Beträge und den Rückzahlungszeitraum so festlegen, dass weder die Interessen der Steuerzahler noch das Haushaltsgleichgewicht gefährdet werden. „Es sei nicht Aufgabe des nationalen Richters, an die Stelle der nationalen Behörden zu treten, wenn es um Entscheidungen der Haushalts- und Wirtschaftspolitik geht. Die Festlegung von Ausgabenprioritäten und die Verteilung öffentlicher Mittel fallen in die Zuständigkeit der Exekutive und der Legislative, denen in dieser Hinsicht ein weiter Ermessensspielraum zusteht“, heißt es in der Entscheidung des EGMR.

Die Entscheidung ist nicht nur für den Einzelfall der fünf Richter relevant: Der EGMR weist darauf hin, dass die Praxis, bei der Richter über ihre eigenen Ansprüche urteilen, zu einem Interessenkonflikt geführt haben könnte. „Die Gerichte scheinen ihre traditionelle Rolle bei der Auslegung und Anwendung des Gesetzes überschritten zu haben.“ 

Premierminister Luca Niculescu sagte in dieser Frage, dass sich die Regierung sehr schnell damit befassen werde. Der Staat muss nach Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in Bukarest umgerechnet rund eine Milliarde Euro Lohn nachzahlen, nachdem die heimischen Gerichte Lohnerhöhungen erwirkt hatten und die Regierung die Zahlung zunächst verschob.