Bukarest (ADZ) – Die Mehrheit der Verfassungsrichter hat am Donnerstag der Organklage von PSD-Chef Sorin Grindeanu in seiner Eigenschaft als Präsident der Abgeordnetenkammer stattgegeben und einen Verfassungskonflikt zwischen Parlament und Regierung im Zusammenhang mit der sogenannten SAFE-Notverordnung des Kabinetts von Ilie Bolojan festgestellt. Die Regierung Bolojan hatte diese Verordnung am selben Tag verabschiedet, an dem sie durch ein Misstrauensvotum gestürzt wurde. Das Gericht stellte im Kern fest, dass die Regierung „ihre Zuständigkeit zum Erlass von Dringlichkeitsverordnungen über ihre verfassungsmäßige Rolle hinaus ausgeübt“ hatte. Verordnungen, die die Regierung nach ihrer Absetzung durch ein Misstrauensvotum verabschiedet hat, fallen nicht unter die Befugnis, ausschließlich die für die Führung der laufenden öffentlichen Geschäfte erforderlichen Maßnahmen zu treffen, so das Verfassungsgericht.
Praktische Folgen gibt es für die zuletzt abgeschlossenen SAFE-Rüstungsverträge des Landes nach Ansicht der Experten keine – sie wurden auf der Grundlage anderer, weiterhin gültiger Normen unterschrieben – und nicht der SAFE-Notverordnung vom Mai dieses Jahres.
