Bukarest (ADZ) - Blamage für Rumäniens Volksvertreter: Auch die überarbeitete Fassung der Parlamentssatzungen ist verfassungswidrig, befand der Verfassungsgerichtshof (VGH) am Mittwoch. Damit erteilen die Verfassungsrichter den umstrittenen Satzungen, an denen die Legislative schon seit Jahresbeginn feilt, bereits die zweite Abfuhr.
Die Parlamentsabgeordneten hatten die überarbeiteten Satzungen Mitte März verabschiedet, die Fassung wurde jedoch erneut von der oppositionellen PDL beim VGH angefochten – hauptsächlich wegen eines vom UDMR-Abgeordneten Árpád Márton eingebrachten Zusatzartikels, aufgrund dessen die geltenden Regelungen der Integritätsbehörde ANI bezüglich Interessenkonflikt und Amtsmissbrauch in Frage gestellt werden können.