Schärfere Strafen für illegale Müllentsorgung

Einschlägige EU-Richtlinie von 2008 umgesetzt

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Bukarest (ADZ) – Eine von Präsident Klaus Johannis ausgefertigte Novelle des Abfallgesetzes sieht neue Verpflichtungen der Verwaltung bei der getrennten Sammlung von Abfallsorten wie Papier, Metall, Plastik und Glas vor. Bis 2025 muss auch die Sammlung von Textilabfällen gesondert erfolgen, so die Vorschriften.

Die unrechtmäßige Müllentsorgung, zum Beispiel durch Verbrennung, Lagerung auf Deponien oder Vergraben wird nun zum Teil mit härteren Geld-, aber auch Freiheitsstrafen geahndet. Abfälle dürfen nur an besonders dafür eingerichteten Stellen gelagert werden – wer sie einfach ins Gelände wirft oder versteckt, wird straffällig. Akteure der Entsorgungsindustrie sowie Erzeuger von gefährlichen und ungefährlichen Abfällen müssen monatlich Buch über die von ihnen verwalteten Mengen führen. Die Register müssen jährlich bei der Umweltschutzagentur des jeweiligen Landeskreises eingereicht, aber auch bei Kontrollen zuständiger Behörden vorgelegt werden.         

Die Grenzpolizei hat allein in den ersten 11 Monaten des letzten Jahres über 3700 illegale Mülltransporte nach Rumänien abgefangen. Die auch als Gebrauchtgeräte getarnten Abfälle landen meist illegal auf Deponien oder werden verbrannt.