Bukarest (ADZ) - Der Senat verabschiedete eine Änderung der Dringlichkeitsverordnung (DVO) 92/2018: Die Frühpensionierung von Richtern wird auf den 1. Januar 2022 verschoben. Außerdem wurde beschlossen, dass bei Prozessen mit Beginn ab 1. Januar 2021 Berufungen von drei Richtern beurteilt werden, bei Prozessen mit Beginn zwischen dem Inkrafttreten der DVO 92/2018 und dem 31. Dezember 2020 genügen zwei Richter. Das Inkrafttreten der Eilverordnung 7/2019, die unter anderem die Zulassung, praktische Ausbildung oder Abschlussprüfung von Richtern und Staatsanwälten regelt, wurde auf Februar 2020 verschoben.