Bukarest (ADZ) - Der Senat hat am Dienstag als erste Parlamentskammer das umstrittene, aber mittlerweile stark geänderte Gesetz über das System getrennter Umsatzsteuerkonten (umgangssprachlich auch Mehrwertsteuerkonten) – das sogenannte „Split VAT“ (siehe ADZ vom 8. September 2017) – angenommen. Verpflichtet, getrennte Mehrwertsteuerkonten einzurichten, sind demnach nur Unternehmen in der Insolvenz sowie diejenigen, die Ende 2017 ausstehende Zahlungsverpflichtungen bei der MwSt. über einem gewissen Niveau haben. Das Gesetz wurde mit 54 Ja-Stimmen und 45 Gegenstimmen angenommen. Eine weitere Abstimmung wird in der Abgeordnetenkammer folgen.