Bukarest (ADZ) - Der Senat hat am Dienstag Ergänzungen des Wahlrechts zur Präsidentschaftswahl verabschiedet. Demnach wird eine Verlängerung des Wahlkampfes bis zum Urnengang gestattet, allerdings außerhalb eines Radius von 500 Metern um die Wahllokale. Zudem soll ein Kandidat erst antreten dürfen, nachdem er 200.000 Unterschriften zur Unterstützung auf sich vereinigen konnte. Dabei soll es dem Wähler gestattet sein, für mehrere Kandidaten zu unterschreiben. Eine umstrittene Regelung, die den Wahlkampf auch an Schulen gestattet hätte, wurde zurückgezogen. Das endgültige Votum obliegt der Abgeordnetenkammer.