Bukarest (Mediafax/ADZ) – Der Senat hat als entscheidende Kammer mit 93 gegen 11 Stimmen grünes Licht für eine umfassende Immunität der Verfassungsrichter gegen Strafverfolgung gegeben. Angehörige des neunköpfigen Forums sollen diese nur verlieren können, sofern zwei Drittel der Verfassungshüter dem zustimmen.
Anderenfalls ist eine Strafverfolgung, Festsetzung oder Inhaftierung nicht zulässig. Stimmt das Kollegium für die Aufhebung der Immunität, besteht die Möglichkeit einer Strafverfolgung. Dieses kann ebenfalls mit einer Zweidrittelmehrheit die Entlassung des Beschuldigten herbeiführen.