Bukarest (Mediafax/ADZ) - Der Oberste Gerichtshof Serbiens hat am Samstag den Auslieferungsantrag Rumäniens gegen den flüchtigen Medienunternehmer Sebastian Ghiţă abgelehnt. Ghiţă erfülle die Kriterien eines politischen Flüchtlings und könne sich daher unbehelligt in Serbien aufhalten, argumentierten die Belgrader Richter.
Die endgültige Entscheidung über das Bukarester Ersuchen obliegt somit Serbiens Innenminister Nebojsa Stefanovic. Ghiţă werde in seiner Heimat aufgrund seiner politischen Tätigkeit verfolgt, stellte das Gericht fest.
Justizminister Tudorel Toader erklärte, er sei „überrascht“ angesichts dieser Entscheidung. Er gehe davon aus, dass hierfür allein Verfahrensgründe anzuführen seien, erklärte der Politiker am Montagmorgen. Ghiţă, in mehreren Punkten strafverfolgt, war im Dezember 2016 abgetaucht.