Bukarest (Mediafax/ADZ) - Das Verfassungsgericht hat Mittwoch entschieden, dass das Gesetz über die Sonderrenten für Bürgermeister, stellvertretende Bürgermeister, Kreisratsvorsitzende und deren Stellvertreter verfassungswidrig ist. Diese Entscheidung wurde von allen neun Richtern, also einstimmig, getroffen.
Die Regierung Cioloş hatte sich am 26. Dezember 2015 ans Gericht gewendet, mit der Begründung, dass das Gesetz gegen mehrere Artikel der Verfassung verstoße, aber auch mit dem Hinweis, dass es finanziell nicht tragbar sei. Es hätte mindestens 16.300 Nutznießer gegeben, denen dieses Privileg einer verdoppelten Rente zugute gekommen wäre. Augustin Zegrean, der Vorsitzende des Verfassungsgerichts, hat auch auf mehrere Unstimmigkeiten in der Formulierung des Gesetzes verwiesen, insbesondere da es rückwirkend angewendet werden soll. So wären z. B. auch die ehemaligen Ersten Sekretäre der Rumänischen Kommunistischen Partei in ihrer Eigenschaft als Vorsitzende der Kreisvolksräte mit der Sonderrente bedacht worden. Das Gesetz geht zurück ans Parlament, das die Möglichkeit hat, es ganz zurückzuziehen, oder die einzelnen Beanstandungen des Gerichts zu berücksichtigen. In diesem Sinne wird auf die Urteilsbegründung gewartet.
Kommentiert wird allerdings, warum das Gesetz über die Sonderrenten der Parlamentarier, das niemand angegriffen hat, verfassungsgemäß sein soll, und dieses nicht.