Bukarest (ADZ) - Das Verfassungsgericht (VG) hat am Mittwoch sein Urteil in puncto der vom Parlament Ende Juni verabschiedeten Reform der umstrittenen Sonderrenten, gegen die der Oberste Gerichtshof (OGH) Verfassungsbeschwerde eingelegt hatte, auf Anfang August vertagt. Da die Sonderrenten-Reform zu den Meilensteinen des nationalen Resilienz- und Aufbauplanes (PNRR) gehört, kann die Koalitionsregierung nun mangels grünen Lichts seitens des VG vorerst auch keinen neuen Zahlungsantrag stellen.