Bukarest (ADZ) – Das Tauziehen um die Lohnrückstände in der Judikative ist zu Ende: Der Oberste Gerichtshof hat rechtskräftig entschieden, dass die Regierung den Richtern und Staatsanwälten die von der Justiz selbst beschlossenen Verdiensterhöhungen auszahlen muss. Die Regierung hatte sich lange Zeit geweigert, die einschlägigen Beschlüsse der Gerichte anzuerkennen und zog auch vor das Verfassungsgericht, das den Richtern das Recht absprechen sollte, über die eigenen Löhne zu entscheiden. Es weigerte sich jedoch, als Korrektiv ordentlicher Instanzen einzuwirken. Insgesamt muss nun die Regierung innerhalb von zehn Tagen rund fünf Milliarden aufbringen, sonst drohen Strafzahlungen von täglich 1% des geschuldeten Betrags und eine tägliche Strafe von 20 % des Bruttomindestgehalts. Regierungssprecherin Ioana Dogioiu erklärte, dass die gegenwärtige Regierung die Auszahlung nicht vornehmen könne, da sie keinen Nachtragshaushalt vorlegen dürfe. Die Pflicht wird also auf die Nachfolgerregierung abgewälzt. Der designierte Premierminister Luca Niculescu sagte, er werde die Parteien des Lohnstreits zu einem Dialog einladen, um eine Lösung zu finden. Die geschuldeten fünf Milliarden Lei seien ein zusätzlicher Druck auf den Haushalt, führte Niculescu aus.
