Staatsanwälte gehen gegen obersten Chef vor

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Bukarest (ADZ) – 23 Dezernenten von der Staatsanwaltschaft Bukarest wenden sich vor Gericht gegen eine Dienstanweisung von Generalstaatsanwalt Alex Florența. Sie stelle eine „gravierende Einmischung“ in die Rechtspflege ein und verletzte die Unabhängigkeit der vor Gericht auftretenden Staatsanwälte, legten die Kläger den Text für G4Media aus. Mehrere Vorschriften in der bereits im November letzten Jahres erlassenen Anweisung könnten Einmischungen der Dienstvorgesetzen in Ermittlungen und ihr willkürliches Handeln ermöglichen und zudem signifikant zur Bürokratie beitragen. Umstritten sei beispielsweise der Umgang mit unterschiedlichen Ansätzen des ermittelnden Staatsanwalts und des vor Gericht auftretenden Anklägers. In solchen Fällen müsste nun der Dienstvorgesetzte beide Seiten anhören. Ist er mit den Argumenten des Anklägers nicht einverstanden, habe er dann einen neuen Ankläger zu bestimmen, der vor Gericht auftritt. Gerade das lasse aber das Staatsanwaltsgesetz nicht zu – jegliche Einmischung in die Arbeit sei strafbar.