Bukarest (ADZ) - Gegen das im Senat angenommene Gesetzesprojekt, das eine Verjährung der Inkompatibilität oder eines Interessenkonfliktes nach drei Jahren vorgibt, hat Präsident Klaus Johannis am Donnerstag beim Verfassungsgericht Einspruch eingelegt. Der Staatschef moniert, dass „im Rahmen desselben Regelwerks zwei widersprüchliche Vorgaben vorliegen betreffend die Frist zur Prüfung der eindeutigen Eigentumsunterschiede, der Vorlage von Interessenkonflikten oder Inkompatibilitätszuständen durch die Nationale Agentur für Integrität.“ Ein weiterer angefochtener Absatz nimmt der ANI die Befugnis, Strafen für Inkompatibilitäten und Interessenkonflikte zu verhängen.