Bukarest (ADZ) - Staatschef Klaus Johannis hat am Dienstag die immer zahlreicheren Novellierungsvorschläge bezüglich Strafgesetzbuch und Strafprozessordnung scharf gerügt. Johannis' Reaktion erfolgte vor dem Hintergrund des jüngsten Gesetzentwurfs von fünf Abgeordneten und Senatoren der PSD, des UDMR, der PC und der Minderheiten-Fraktion, der eine Änderung des Art. 301 des Strafgesetzbuches bzw. die Beseitigung des Interessenkonflikts als Straftatbestand vorsieht. Die geplante Änderung würde Vetternwirtschaft Vorschub leisten – Parlamentsabgeordnete etwa könnten ihre Familienmitglieder künftig in den eigenen Abgeordnetenbüros beschäftigen, Kommunalpolitiker öffentliche Aufträge unbesorgt an Familienunternehmen vergeben usw.
Hierzu stellte Johannis klar, dass „niemand berechtigt“ sein dürfe, „während der Ausübung von Amt und Würden Mitglieder der eigenen Familie zu begünstigen“. Gegenüber der Presse sagte der Präsident, mit allen „Entscheidungsträgern“ sprechen zu wollen, damit diese Änderung verhindert wird; sollte das Parlament sie trotzdem verabschieden, werde er das Gesetz an die Legislative zurückschicken und notfalls vor dem Verfassungsgericht anfechten.
Der umstrittene Gesetzentwurf – schon der achte der Linksmehrheit, der Strafrechtsänderungen visiert – ist vom Senat bereits durchgewunken worden und steht zurzeit im Rechtsausschuss des Unterhauses zur Debatte.