Bukarest (ADZ) - Staatspräsident Klaus Johannis hat Verfassungsbeschwerde gegen die von der PSD-ALDE-UDMR-Mehrheit Ende April im Parlament durchgepeitschten Änderungen des Strafrechts, der Strafprozessordnung sowie des Gesetzes 78/2000 über die Korruptionsbekämpfung eingelegt.
In seiner Beschwerde verwies das Staatsoberhaupt auf die Vielzahl der neuen Änderungen, die gegen die Verfassung verstoßen. Johannis hob zudem hervor, dass das Parlament keineswegs bloß die von den Verfassungshütern letztes Jahr für verfassungskonform befundenen Änderungen umgesetzt und seine Strafrechtsnovelle Nummer 2 zudem unter Verstoß gegen das Bikameralismus-Prinzip verabschiedet habe.
Zu den umstrittensten Strafrechtsänderungen, die von der Opposition als „verkappte Amnestie“ verrissen werden, gehören die Entkriminalisierung der fahrlässigen Amtspflichtvernachlässigung, die teilweise Entkriminalisierung der Bestechungsgabe, Einflussnahme sowie des Amtsmissbrauchs bzw. just jenes Artikels des Strafgesetzbuches, aufgrund dessen PSD-Chef Liviu Dragnea letzten Juni verurteilt worden war. Die Novelle sieht zudem drastisch verkürzte Verjährungsfristen und einen gelockerten Kronzeugenschutz vor.