Bukarest (Mediafax/ADZ) - Ein Urteil des Verfassungsgerichts, das jetzt bekannt gegeben wurde, interessiert breite Kreise. Bisher mussten Rentner, die eine Rente bis 740 Lei im Monat haben, keine Krankenversicherung (CAS) zahlen, die Rentner hingegen, deren Rente höher war, mussten die 5,5 Prozent Krankenversicherung für die ganze Rente begleichen, sie wurde ihnen automatisch abgezogen.
Dazu hat es eine Menge Prozesse gegeben und ebenso viele Gesuche an die Rentenkassen, die gegen die Berechnung der Krankenversicherung protestierten. Das Urteil des Verfassungsgerichts, das jetzt bekannt gegeben wurde, schafft einige Klarheit: Die Renten bis zu 740 Lei werden weiterhin nicht mit der Krankenversicherung belegt, bei den höheren Renten werden 5,5 Prozent nur von der Differenz zwischen der Gesamtrente und 740 Lei berechnet. Viele Rentner werden also etwas mehr Geld erhalten, in die Krankenkasse wird etwas weniger fließen. Das Gesetz tritt erst nach seiner Veröffentlichung im Staatsanzeiger in Kraft und wird nicht rückwirkend angewendet. Die Rentenämter verweisen darauf, dass es nicht nötig ist, dass die Rentner die Neuberechnung beantragen, das Urteil des Verfassungsgerichts wird bei der Rentenberechnung automatisch angewendet.