Bukarest (Mediafax/ADZ) - Nachdem das Verfassungsgericht Dienstag zwei Absätze aus dem 3. Artikel der Eilverordnung der Regierung 1/2013 für verfassungswidrig erklärt hatte, entstand sowohl beim Premier Victor Ponta als auch bei den Rentnern Verwirrung: Der Premier hatte verstanden, dass alle Renten ab 2011 infolge der Entscheidung des Verfassungsgerichts neu berechnet werden müssen, später hieß es: Nur die Renten, die nach dem 23. Januar 2013 in Kraft getreten sind (Datum der Eilverordnung der Regierung) müssen neu berechnet werden. Es geht darum, dass durch eine Korrektur durch den Erlass 1/2013 der Wert des Rentenpunkts für 2013 auf 762,1 Lei erhöht wurde, gegenüber 732,8 bis dahin.