Bukarest (Mediafax/ADZ) - Das Verfassungsgericht hat zu Wochenbeginn zwei Beschwerden behandelt: In der Eingabe von Clotilde Armand, stellvertretende Vorsitzende der USR, die für das Bürgermeisteramt des Bukarester ersten Stadtbezirks kandidiert und verloren hatte, ist die Wahl der Bürgermeister in einem Wahlgang angegriffen worden. Das Gericht urteilte, dass einzig das Parlament über die Anzahl von Wahlgängen entscheidet. Bei der Beschwerde von Bombonica Dragnea, der ersten Frau Liviu Dragneas, ging es um die Schwelle, ab der Amtsmissbrauch kriminalisiert wird. Gegen sie und Liviu Dragnea läuft ein Verfahren, in dem durch Amtsmissbrauch ein Schaden von 108.000 Lei entstanden sein soll. Das Gericht empfahl eine Schwelle, entschied jedoch, dass es nicht seine Aufgabe sei, diese zu bestimmen, das könne bloß das Parlament tun. Justizminister Tudorel Toader hatte in seiner Vorlage keine Schwelle festgelegt, sondern es dem Parlament überlassen, dieses eventuell zu tun. Präsident Klaus Johannis hatte erklärt, dass er eine solche Schwelle nicht für „hilfreich“ halte.