Verfassungsgericht urteilt über Kompetenzenverteilung

Ponta will unabhängig des Befunds nach Brüssel

Victor Ponta Foto: gov.ro

Bukarest (ADZ) - Dem Verfassungsgericht (VG) Rumäniens fällt heute die heikle Aufgabe zu, den sich zuspitzenden Disput zwischen Präsidentschaft und Regierung über die Vertretung Rumäniens bei EU-Gipfeln zu schlichten. 

Im Zwist zwischen Präsidentschaft und Regierung geht es um die Vertretung Rumäniens bei EU-Ratstreffen sowie die Kompetenzenverteilung in europapolitischen Fragen, in denen die Regierung der Präsidentschaft kein Mitspracherecht mehr einräumen will. Im institutionellen Disput beruft sich Präsident Băsescu dabei auf die Verfassung, während Regierungschef Victor Ponta auf die jüngst verabschiedete Empfehlung des Parlaments pocht.

Regierungschef Ponta unterbreitete den neun Verfassungsrichtern am morgen seinen Standpunkt. Rumänien sei keine Präsidialrepublik, sagte der Premier beim Verlassen des VG. Davor hatte Ponta am Dienstag erläutert, sich unabhängig des Befunds der Verfassungsrichter an die „Empfehlung“ des Parlaments halten und entsprechend zum EU-Ratstreffen nach Brüssel reisen zu wollen. Auch gebe es keinen institutionellen Disput zwischen Präsidentschaft und Exekutive. Wenn der Staatschef mit irgendeiner Grundinstitution des Staates im Clinch liege, dann mit der Legislative, deren politischer Wille durch die abgegebene „Empfehlung“ zum Ausdruck gekommen sei, so Ponta.
Das VG war am Montag von Staatspräsident Băsescu angerufen worden.