Bukarest (Mediafax/ADZ) - Das Verfassungsgericht hat Sonntagabend zwei Eingaben abgewiesen, die Samstag gegen die Kandidatur von Victor Ponta für die Präsidentschaft eingebracht wurden. Die Eingaben stammen von zwei natürlichen Personen – Marin Duţă und Robert Dragomirescu –, was die beiden beanstanden und warum ihre Argumente abgewiesen wurden, wird im Urteil stehen, das im Amtsblatt erscheint. Die Entscheidung wurde nach einer kurzen Verhandlung einstimmig getroffen. Das Verfassungsgericht ist laut Gesetz Nr. 370/2004 über die Wahl des Präsidenten verpflichtet, solche Eingaben innerhalb von zwei Tagen zu prüfen, das Urteil ist rechtskräftig, wird dem Zentralen Wahlbüro mitgeteilt und im Amtsblatt veröffentlicht.