Hermannstadt (ADZ) - Das Direktorium des Antidiskriminierungsrates (Consiliul pentru Combaterea Discriminării) stellte am 7. März 2018 fest, dass Radu Golban, Cornel Nistorescu, Ioan Scurtu, Ioan Spânu und Silviu Mănăstire in den im Februar 2017 in der Zeitung „Cotidianul“ sowie in Sendungen von B1 TV gemachten Äußerungen über das Demokratische Forum der Deutschen in Rumänien (DFDR) die freie Meinungsäußerung sowie den Charakter von Informationen von Bedeutung für die öffentliche Meinung überschritten und die Würde der Mitglieder der deutschen Minderheit verletzt haben. Der Beschluss des Rates, die fünf Personen zu einer Geldbuße von jeweils 2000 Lei zu bestrafen, wurde dem DFDR diese Tage erst zugestellt. Das DFDR hatte die Anklage am 16. März 2017 eingereicht. Es ist ein erstinstanzliches Urteil, das angefochten werden kann.
Der dem DFDR zugestellte Beschluss Nr. 104 des Antidiskriminierungsrates untersucht auf 12 Seiten die in der DFDR-Eingabe vorgebrachte Anschuldigung, die Äußerungen in den Medien seien erfolgt, um eine feindliche Haltung der deutschen Minderheit gegenüber zu schaffen. Angeführt werden Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie der Verfassung Rumäniens, die verletzt wurden, sodass die Aussagen unter Inzidenz von Art. 2, Abs. 1 sowie Art. 15 der Dringlichkeitsverordnung Nr. 137/2000 über Vorbeugung und Bestrafung aller Formen der Diskriminierung fallen.