Bukarest (Mediafax/ADZ) - Die Regierung hat Mittwoch die erwartete Verordnung über die Lokalsteuern gebilligt, wonach die diesbezüglichen Bestimmungen im Steuergesetzbuch für ein Jahr außer Kraft gesetzt werden. Diese Bestimmungen sehen vor, dass die Lokalsteuern alle drei Jahre an die Inflationsrate angeglichen werden müssen, das wären jetzt 16,5 Prozent.
Die Entscheidung wird den Kommunalräten überlassen, Premier Victor Ponta betonte jedoch, dass in den Fällen, wo die Gemeinderäte diese Steuern und Gebühren nicht erhöhen, die bei den Einnahmen fehlenden Prozente nicht aus dem Staatshaushalt bekommen werden. Es gäbe tatsächlich Lokalautonomie, aber die Angleichung an die Inflationsrate sei etwas Normales.