Vertragsverletzungsverfahren: EU-Kommission mahnt Rumänien in 11 Punkten ab

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Bukarest (ADZ) - Die EU-Kommission hat am Donnerstag Rumänien in 11 Punkten wegen der Verletzung von EU-Vorschriften abgemahnt. Probleme wurden u. a. bezüglich Luftqualität, Naturschutz, dem Energiebinnenmarkt, Finanzdienstleistungen und Kinderschutz festgestellt.

So fordert die EU-Kommission Rumänien auf, das „systemische Versagen“ bezüglich der vorgeschriebenen Überwachung der Luftqualität anzugehen sowie sicherzustellen, dass alle industriellen Anlagen über entsprechende Genehmigungen verfügen, ohne welche die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte nicht überprüft werden kann. Weiter hat Rumänien es versäumt, der Kommission nationale Maßnahmen zu Sanktionen aufgrund von Verstößen gegen EU-Vorschriften über fluorierte Treibhausgase mitzuteilen sowie verfehlt, Naturschutzgebiete auszuweisen, um für die EU bedeutsame Lebensräume und Pflanzen- und Tierarten zu schützen.

Bezüglich des Energiebinnenmarkts und der Finanzdienstleistungen sind die Vertragsverletzungsverfahren gegen Rumänien am weitesten fortgeschritten. Sollten die rumänischen Behörden innerhalb von zwei Monaten auf die Beanstandungen bezüglich der Beseitigung von Exporthindernissen für Erdgas bzw. der Angleichung von Kraftfahrzeughaftpflichtgesetzen an EU-Vorschriften nicht reagieren, kann die Kommission beim Gerichtshof der EU Klage einreichen. Rumänien ist auch einer von sieben Staaten, die EU-Vorschriften zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern durchsetzen sollen.