VG: Haushaltsgesetz verfassungskonform

Obergrenze für Budgetdefizit problematisch

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Bukarest (ADZ) - Das Verfassungsgericht (VG) hat am Mittwoch die Verfassungsbeschwerde von Staatspräsident Klaus Johannis abgelehnt und das Staatshaushaltsgesetz für 2019 als verfassungskonform eingestuft. Der Staatschef hat noch am selben Tag das Gesetz zur Überarbeitung zurück an das Parlament geschickt. Johannis erklärte, dass er die Entscheidung des VG nicht kommentieren wolle, aber abgesehen von den Verfassungsaspekten basiere der Haushalt weiterhin auf „falschen Zahlen“, auf Geldern, über welche die Regierung nicht verfüge und sei entgegen allen wichtigen Zielvorstellungen der Rumänen entworfen.

Das VG hat am Mittwoch eine weitere Beschwerde des Präsidenten zugelassen. Das Gesetz bezüglich der Erhöhung der Obergrenze des Budgetdefizits von 2,55 auf 2,76 Prozent der Wirtschaftsleistung wurde wegen Verstößen gegen das Gesetzgebungsverfahren als nicht verfassungskonform eingestuft. Finanzminister Eugen Teodorovici erklärte dennoch am Mittwoch, dass innerhalb von maximal fünf Tagen nach Veröffentlichung der Begründung der Entscheidung durch das VG das Haushaltsgesetz im Amtsblatt erscheinen könne, sollte der Präsident das Verfahren nicht weiter verzögern.