Bukarest (ADZ) - Die Exekutive hat Verfassungsbeschwerde gegen das jüngst vom Parlament verabschiedete Gesetz eingelegt, das eine Neuberechnung der laufenden, in Schweizer Franken aufgenommenen Kreditverträge zu jenem Wechselkurs vorsieht, der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kreditvertrags galt, teilte Regierungssprecher Liviu Iolu am Montag mit. Am neuen Gesetzestext beanstandet die Regierung vor allem dessen Rückwirkung, deren Verfassungsmäßigkeit entsprechend in Frage gestellt wird, sowie die vor der Verabschiedung ausgeklammerte soziale Komponente des Gesetzes, das ursprünglich per Deckelung des Kreditwerts (maximal 250.000 Schweizer Franken) nicht auch glücklosen Immobilienmaklern unter die Arme greifen wollte.