Bukarest (ADZ) - Häftling Dan Voiculescu muss seine Freiheitsstrafe im geschlossenen Vollzug verbüßen. Die Strafvollzugskommission der Haftvollzugsanstalt Rahova, in der der 67-Jährige seit seiner Inhaftierung zunächst die vorschriftsmäßige dreiwöchige Quarantäne absaß, entschied am Montag angesichts seines hohen Strafmaßes, dass der wegen Geldwäsche Verurteilte in den geschlossenen Vollzug kommt. In welchem der Hochsicherheitsgefängnisse des Landes Voiculescu seine Haft verbüßen wird, will die Kommission kommende Tage entscheiden. Auf offenen Vollzug dürfen hierzulande nur Häftlinge mit Freiheitsstrafen unter drei Jahren hoffen, der umstrittene Unternehmer war im ICA-Prozess jedoch bekanntlich zu zehn Jahren Haft verurteilt worden.