Bukarest (ADZ) - Ab Mai kommenden Jahres gilt für rumänische Staatsbürger die volle Personenfreizügigkeit ohne Zugangsbeschränkungen für den Schweizer Arbeitsmarkt. Dies gab Staatspräsident Klaus Johannis bei einem Treffen mit seinem Schweizer Amtskollegen Alain Berset am Donnerstag im Cotroceni-Palast bekannt. Entsprechend den Bilateralen Abkommen zwischen der EU und der Schweiz gilt eigentlich schon seit 2016 die volle Personenfreizügigkeit für bulgarische und rumänische Bürger, jedoch hat die Schweiz bisher immer wieder von der sogenannten Ventilklausel Gebrauch gemacht. Ab Mai 2019 ist diese Einschränkung nicht mehr möglich.