Bukarest (ADZ) - Die Wahllokale im Ausland werden ab kommenden Freitag bis Sonntag geöffnet sein – wenn notwendig, jeden Tag bis um Mitternacht. Constantin Buică, Präsident der Zentralen Wahlbehörde (AEP), erklärte, dass dies rechtlich möglich sei, wenn um 21 Uhr noch Wähler außerhalb des Wahllokals anstehen. Unter diesen Umständen könne der Vorsitzende der lokalen Wahlkommission die Öffnungszeiten bis um spätestens 23.59 Uhr verlängern – eine gesetzliche Regelung, die auch innerhalb Rumäniens gilt. Wichtig wäre laut Buică, dass es zum Ende des Wahlganges jedem Bürger möglich gewesen war, die Stimme abzugeben.