Hermannstadt - Genauere Angaben zu dem von den Hermannstädter Stadträten Anfang des Monats angenommenen Regelwerk über die Erhöhung der Gebühren im Rahmen des Abfallmanagementsystems machte das Bürgermeisteramt Hermannstadt/Sibiu am Dienstag vergangener Woche. Entsprechend der neuen Vorgaben haben die alleine wohnenden Hermannstädter ab Anfang Februar 16 Lei pro Monat (was im Vergleich zum Abo PRACTIC eine Ermäßigung von 62 Prozent darstellt) zu entrichten. Paare werden künftig 32 Lei im Monat bezahlen und dabei 24 Prozent im Vergleich zum Abo PRACTIC sparen. Die von drei oder mehreren Personen bewohnten Immobilien werden 42 Lei im Monat bezahlen. Für den Monat Januar verbleiben die Gebühren auf der vom alten Regelwerk vorgegebenen Höhe von 11 Lei pro Person und Monat.
Die alleine oder zu zweit wohnhaften Personen haben keine neue Erklärungen einzureichen, so die Personenanzahl in der vorangegangenen, bei der Steuerdirektion des Bürgermeisteramtes eingegebenen Erklärung richtig angegeben war, und die Ermäßigung wird von Amts wegen erteilt.
Anfang März wird die Steuerdirektion die Festsetzungsbescheide für die lokal zu entrichtenden Steuern und Gebühren versenden, die auch die Gebühren für die Abfallentsorgung enthalten werden. Sollte diese Gebühr im Vo-raus bezahlt worden sein, geht aus dem Festsetzungsbescheid die noch abzuführende Differenz hervor. Die Bürger, die bei der Internetadresse www.sibiu.ro über ein Konto auf der Plattform e-administra]ie verfügen, können dort den Wert der Gebühr einsehen und die entsprechenden Zahlungen elektronisch tätigen, was ihnen den Weg zu den Schaltern der Lokalverwaltung erspart.
Jedem Hermannstädter Haushalt wurde von Amts wegen das Abo PRACTIC zugeordnet, das 26 Entleerungen der Restmülltonne, 36 Entleerungen der Bioabfall-Tonne, 24 Entleerungen der Gelben Tonne (Kunststoff und Metall) und 12 Entleerungen der Altpapiertonne enthält. Für den Übergang zum preisgünstigeren Abo ECO ab kommendem Jahr darf im Fall der Wohnhäuser die vom Abo PRACTIC vorgegebene Anzahl der Entleerungen der Restmülltonne nicht überschritten werden, wobei der zu viel entrichtete Betrag vom Wert des Abos für das folgende Jahr abgezogen wird. Die Bürger, die in Wohnblocks oder Kondominien wohnhaft sind, haben hierfür die Teilnahme am Programm „Recicleaz˛ Activ“ nachzuweisen, was die Abgabe einer Menge von 10 Kilogramm wiederverwertbarer Abfälle (Kunststoff, Papier, Metall) bei einer der auf der Internetseite der Stadtverwaltung angegebenen zugelassenen Sammelstellen voraussetzt. Nachträglich sind die entsprechenden Belege dem Reinigungsdienst bis Ende des Jahres, auf den sich der Anpassungsantrag bezieht, vorzulegen.
Da das neue Regelwerk die Eigentümer der unbewohnten Immobilien von der Bezahlung der Abfallgebühr befreit, haben diesbezüglich jährlich bis 31. März neue Steuererklärungen sowie eine Bestätigung der Hausverwaltung oder jedes andere Dokument eingegeben zu werden, aus dem hervorgeht, dass das Objekt unbewohnt oder außer Betrieb ist. Bei Unterlassung der Eingabe wird als Geldstrafe der doppelte Wert des Abos PRACTIC von Amts wegen berechnet und hinzu eine Strafe zwischen 1000 und 1500 Lei verhängt. Mit Geldstrafen im Wert von 1500 Lei bis 2500 Lei haben die Bewohner zu rechnen, die in ihren Steuererklärungen oder Anpassungsanträgen falsche Angaben machen, so sie eine kleinere Anzahl der Personen in einem Haushalt angeben, wobei für die Monate, betreffend die das Vergehen festgestellt wurde, sich auch der Gegenwert der monatlichen Gebühr im Rahmen des Abos PRACTIC im Wert von 42 Lei verdoppelt.
Die ausgefüllten Erklärungen können an die E-Mail-Adresse declaratie.salubrizare @sibiu.ro gesendet werden. Zusätzliche Informationen rund um das Thema Abfallmanagement sind bei der Internetadresse www.sibiu.ro/primaria/salubrizare einzusehen.