Klausenburg/Bukarest - Die Rechtsfakultät der Universität Babeş-Bolyai in Klausenburg/Cluj-Napoca schließt sich dem Protest der Temeswarer Rechtswissenschaftlichen Fakultät an und verurteilt ebenfalls aufs Schärfste die Verabschiedung der Eilverordnung Nr. 13/2017 zur Änderung des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung. In Bukarest haben sich einige Professoren der dortigen Rechtsfakultät ihren Kollegen in Temeswar/Timişoara und Klausenburg angeschlossen, allerdings nur individuell.
In einer Mitteilung des Dekans der Klausenburger Rechtsfakultät, Professor Dr. Florin Streteanu, heißt es, dass, obwohl Rumäniens Regierungen des öfteren Strafgesetze per Eilverordnung geändert haben, die jetzige Praxis des Kabinetts jede tolerierbare Grenze überschritten habe. Die Entkriminalisierung einer Straftat, ohne jedwede reale öffentliche Debatte, an der sich Strafrechtler, Akademiker und die breite Öffentlichkeit zu beteiligen hätten, sei in einem Rechtsstaat inakzeptabel. Die Entkriminalisierung von Straftaten, auf die die rumänische Gesellschaft sehr empfindlich reagiert und die eine komplexe Rechtsprechung herbeigeführt haben, könne nur durch das Parlament erfolgen, dem obersten Vertreter der Nation, so die Meinung der Klausenburger Juristen. In der von Professor Dr. Florin Streteanu, einem der besten Strafrechtler Rumäniens, veröffentlichten Mitteilung heißt es ferner, dass die Art und Weise, in der das Kabinett es verstanden habe, die Eilverordnung Nr. 13/2017 zu verabschieden, die Schlussfolgerung zulässt, dass die Verabschiedung nicht einem breiten gesellschaftlichen Bedürfnis folgt, sondern eher dem Interesse eines engen Kreises von politischen Entscheidungsträgern dient. Diese Vorgangsweise verstoße zweifelsohne gegen den Geist als auch gegen den Buchstaben der Verfassung Rumäniens.
Die Klausenburger Jurafakultät zählt nach der Bukares-ter Rechtsfakultät und vor jener in Temeswar/Timişoara, gemessen an dem Erfolg ihrer Absolventen bei den Prüfungen für die Aufnahme in die Richterschaft und in den Anwaltsberuf, als zweitbeste des Landes.
Die Bukarester Rechtsprofessoren, die gegen die Verabschiedung der Eilverordnung protestieren und ihre Kollegen im Land in deren Vorgehen unterstützen, zählen zur Elite der rumänischen Juristen, erwähnt seien der Dekan der Bukarester Rechtsfakultät, Professor Dr. Flavius-Antoniu Baias, die Zivilrechtler Professor Dr. Marieta Avram, Professor Dr. Valeriu Stoica, Professor Dr. Răzvan Dincă, Professor Dr. Marian Nicolae und Dozent Dr. Radu Rizoiu oder der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Stefan Deaconu. In ihrem gemeinsamen Schreiben teilen diese mit, dass die Vorgangsweise der Regierung gegen alle verfassungsrechtlichen Grundsätze sowie gegen alle ethischen Werte verstoße, die sie als Rechtsgelehrte ihren Studierenden weiterzugeben bemüht sind. Als erste Rechtsfakultät Rumäniens hat die Temeswarer Jurafakultät bereits am 1. Februar gegen die Verabschiedung der Eilverordnung zur Änderung des Strafrechts protestiert, am selben Tag hatte auch die Universität Bukarest ein Protestschreiben veröffentlicht. Interessanterweise hat der Verband der Anwaltskammern Rumäniens (UNBR) bislang geschwiegen, obwohl einzelne Anwaltsstimmen in den mitgliedsstärksten Anwaltskammern Bukarest, Klausenburg oder Temesch eine öffentliche Stellungnahme der Anwälte gefordert haben.
Dr. Dan Cărămidariu