Hermannstadt – Die Anträge der Händler, die ihre Waren in der Hermannstädter Heltauergasse zum Valentinstag sowie am 1. und 8. März feilbieten wollen und hierzu eine Verkaufsfläche in Anspruch nehmen wollen, nimmt das Bürgermeisteramt nun entgegen. Seit Montag und bis kommenden Freitag werden die Anträge für die Verkaufstätigkeiten zum Valentinstag angenommen und bei Annahme besteht anschließend das Recht, Blumen, Spielzeug, Geschenke und andere spezifische Waren in der Zeit vom 12. zum 14. Februar zu verkaufen.
Betreffend die Feiertage am 1. und 8. März erfolgt die Eingabe gestaffelt. In der Zeitspanne vom 19. zum 21. Februar werden die im Kreis Hermannstadt ansässigen Händler erwartet und vom 22. zum 23. Februar haben auch Händler von auswärts die Möglichkeit, Anträge einzureichen. Der Verkauf ausschließlich von Blumen und Märzchen ist in der Zeitspanne vom 26. Februar zum 9. März gestattet.
Die Anträge können beim Öffentlichen Dienst zur Verwaltung der Öffentlichen Domäne in der Schewisgasse/Bulevardul Victoriei 1-3, Untergeschoß, Zimmer S13 eingereicht werden. Zur Ausstellung der notwendigen Erlaubnis sind der Personalausweis, ein ausgefülltes Antragsformular und eine Ablichtung der Betriebserlaubnis oder der Eintragungsurkunde des Handelsregisters notwendig. Jede Handelsgesellschaft, Familiengesellschaft oder individueller Unternehmer erhalten die Erlaubnis für jeweils eine Verkaufsfläche.
Für eine gesteigerte und einheitlichere Ästhetik werden nur beigefarbene Pavillons mit einer Fläche von höchstens neun Quadratmetern zugelassen.