Hermannstadt - In Hermannstadt/Sibiu geht ein Gerücht um. Die gewesene Residenz des siebenbürgischen rumänisch-orthodoxen Metropoliten in der Schewisgasse/Bulevardul Victoriei sei zum Denkmal der Kategorie „A“ erklärt worden.
Über den wahrhaft erbärmlichen Zustand des Gebäudes und des gesamten Komplexes berichtete die ADZ mehrmals. Nun möchte man glauben, dass das neue Denkmal von „nationaler Bedeutung“ eine Zukunft hat. Doch wird ein vom Kulturminister unterschriebenes Papier – sofern es eines gibt – keine oder keine sofortige Auswirkung auf das Gebäude haben. Auch Denkmäler können zugrunde gerichtet werden.
Das Gesetz zum Schutz der historischen Denkmäler stellt Folgendes fest: „Sicherung, Wartung, Erhaltung, Konsolidierung, Restaurierung und Aufwertung der historischen Denkmäler obliegen dem Besitzer“. Dass der Inhaber der Residenz, die Metropolie Siebenbürgen, kein Interesse am Erhalten des selbst ohne Zeugnis historischen Denkmals hat, beweist der Zustand des Komplexes. Gerüchte über den Bau einer neuen Kirche auf dem Gelände der Residenz kursieren seit einiger Zeit und wurden Ende des Vorjahres vom Metropoliten Streza bestätigt. Nun scheint diese Möglichkeit ausgeschlossen zu sein, da jedem historischen Denkmal eine Schutzzone zugewiesen wird. Das oben genannte Gesetz verpflichtet den Besitzer, das Denkmal in Stand zu halten, jegliche Eingriffe und Bauarbeiten durch die zuständigen Institutionen legalisieren zu lassen und diese nur durch autorisierte Unternehmen durchführen zu lassen. Wie verpflichtend dieses Gesetz auch für die kirchlichen Besitzer ist, wird sich im Falle der Metropolitenrezidenz zeigen.
Bis dato steht das Haus mit zerschlagenen Fenstern im ersten Stock Wind und Niederschlag offen. Die zugemauerten Fenster und Türen im Erdgeschoss schützen das Gebäude vor unerlaubtem Zugang von Obdachlosen, Vandalen, aber auch der Fachleute, die seinen Verfall eventuell dokumentieren könnten.