Reschitza – Der Bestechungsversuch, den der Ex-Berater des Kreisratspräsidenten von Karasch-Severin, der Rückfalltäter Horia Vădrariu, und der inzwischen entlassene Grenzpolizist Cristian Vijijoii unternommen haben, um der Frau des Letzteren, Svetlana Vijijoii, einen Krankenschwesterposten im Notfallkrankenhaus Reschitza/Reşiţa zu sichern (ADZ berichtete), hat auch ein Kollateralopfer produziert: den ehemaligen Direktor der Rentenkasse des Verwaltungskreises Karasch-Severin, Cătălin Bîcleşanu, der, noch vor dem offiziellen Beginn des Prozesses gegen die beiden Hauptakteure Vădrariu und Vijijoii, zu einer Strafe verurteilt wurde. Er muss nämlich in Reschitza, bei der Rathausabteilung der Dienststelle Verwaltung der Öffentlichen und Privaten Domäne der Stadt 60 Tage freiwilligen Arbeitsdienst tun. Cătălin Bîcleşanu hat seinen festen Wohnsitz in Neumoldowa. Als Bewohner des Donauengpasses kannte er den Grenzpolizisten Cristian Vijijoii. Und als der sich bei ihm, als Ex-Kreisangestellter, beklagte, über keine „Bekannten” zu verfügen, die seiner Frau einen Krankenschwesterposten in Reschitza „verschaffen” könnten, stellte Cătălin Bîcleşanu Vijijoii den eben erst aus dem Gefängnis entlassenen Ex-Berater von Frunzăverde vor, Horia Vădrariu, der nach wie vor mit seinem „Berater des Kreisratspräsidenten” überall hausieren ging. Prompt bot sich Vădrariu Vijijoii an, ihn zu „bedienen”.
Was folgte, ist bekannt: Marian Sorca, der für die Pflegedienste des Reschitzaer Notfallkrankenhauses verantwortliche Direktor und Vorsitzende der Auswahlkommission der KandidatInnen für die ausgeschriebenen Krankenpflegerposten, wurde sowohl von Vijijoii und dessen Frau Svetlana, als auch von Vădrariu kontaktiert und Schmiergeld angeboten. Der Bestechungskandidat aber verständigte die Staatsanwaltschaft und so kamen sowohl Vădrariu als auch Vijijoii vor Gericht. Interessant ist, und noch zu klären, wieso Vijijoii 2000 Euro Bestechung angeboten hat und Vădrariu „bloß” 400, aber auch, was für ein Schicksal der Differenz von 1600 Euro angedacht war...
Gegen Bîcleşanu aber, der die beiden Bestechungshelden miteinander bekannt gemacht hatte (Vădrariu bei seiner Vernehmung durch den Staatsanwalt: „Bîcleşanu Cătălin hat mir gesagt, dass Vijijoii eine Frau hat, die Krankenschwester ist, und mich gebeten, diesem behilflich zu sein, sie anzustellen, wenn ich über irgendwelche Bekannte verfüge”) verzichtete die Staatsanwaltschaft auf eine formelle Anklage, weil er bislang unbescholten ist, aus einem untadeligen familiären und sozialen Umfeld kommt, gegenüber der vernehmenden Staatsanwaltschaft ehrlich war und weil er „grundsätzlich bisher keinerlei Neigung zum Antisozialen an den Tag gelegt hat”. Er wurde als „Opfer der Umstände” eingestuft und von der Strafverfolgung ausgenommen, muss aber im Gegenzug 60 Tage lang eine unbezahlte sozial nützliche Tätigkeit entfalten. Da, wo er sie binnen fünf Monaten nach schriftlicher Bekanntgabe der Strafe beginnen muss, hat er die Wahl zwischen Mitarbeit beim Asphaltieren der Straßen, bei der Herrichtung von Parks und Parkplätzen, beim Entfernen des Herbstlaubs von Straßen und Grünflächen oder, im Winter, beim Schneeschippen.